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  • Unfallgeschädigter: Welche Kosten kommen auf mich zu?
    Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss den gesamten finanziellen Aufwand übernehmen – und Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
  • Ich hatte einen Unfallschaden, was muss ich tun?
    Bei einem Unfall ohne Personenschaden muss die Polizei nicht gerufen werden – das ist aber meist ratsam. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Dann können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen – auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Die komplette Schadenaufnahme müssen Sie nicht vor Ort machen.
  • Kann ich einen KFZ-Sachverständigen meiner Wahl beauftragen?
    Ja, Sie können einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
  • Warum ist ein Unfallgutachten wichtig?
    Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten, ist es wichtig das wir Ihnen beiseite stehen, der für Sie den Schaden reguliert. Ein Kfz-Gutachter kennt die Rechte und kann genau berechnen, wieviel der entstandene Schaden kostet und wie hoch der Restwert Ihres Autos ist.
  • Brauche ich einen Anwalt?
    Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Wir werden Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Kfz Gutachter Stefano Luciani verfügt über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.
  • Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
    Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
  • Muss ich meine Versicherung informieren?
    Nein. Als Unfallopfer müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren. Als Unfallverursacher hingegen schon.
  • Soll ich mir das Geld auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder nach der Reparaturrechnung abrechnen?
    Diese Entscheidung hängt ganz von Ihnen ab. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen keine Umsatzsteuer bezahlt. Ebenfalls weigern sich die Versicherungen hier für Verbringungskosten aufzukommen. Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich fiktiv auszahlen zu lassen. Das Fahrzeug können Sie auch später reparieren und die Umsatzsteuer beanspruchen.
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